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Häufig gestellte Fragen
Unter dieser Rubrik finden Sie häufig gestellte Fragen von Mitgliedern mit Antworten
BEFREIUNGSRECHT
1. Ab wann kann ich mich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen? Worauf muss ich achten?
2. Wie ist der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen?
Der Antrag muss elektronisch über das Mitgliederportal des Versorgungswerks gestellt werden.
3. Darf mein Arbeitgeber direkt nach meiner Bestellung die Beiträge ans Versorgungswerk abführen?
Da die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung einige Wochen in Anspruch nehmen kann und in der Regel rückwirkend erteilt wird, kommt es anschließend zu einer Nachforderung von Monatsbeiträgen durch das Versorgungswerk. Die Nachforderung ist je nach Zahlart durch Sie oder Ihren Arbeitgeber in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Versorgungswerks zu begleichen bzw. wird am 15. des Folgemonats eingezogen. Die Beitragsnachforderung erfolgt dabei unabhängig von einer etwaigen Erstattung der in der Zwischenzeit gezahlten Rentenversicherungsbeiträge durch die Einzugsstelle. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf Antrag eine Tilgungsvereinbarung abzuschließen. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall zeitnah an.