Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern, die der Steuerberaterkammer Hessen angehören.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung (nach § 4 des Gesetzes) in Kürze:
- Erlass und Änderung der Satzung
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
- Bestellung des Abschlussprüfers
Mitglieder der Vertreterversammlung
Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er legt den Jahresabschluss vor und bestimmt die Bestellung und Entlastung des Geschäftsführers.
Die/der Vorstandsvorsitzende wird vom Vorstand gewählt und leitet diesen. Darüber hinaus vertritt sie/er das Versorgungswerk nach außen, bestellt die Geschäftsführerin beziehungsweise den Geschäftsführer und hält über die Geschäftsführung die Aufsicht.
Informationen zur/zum Vorstandsvorsitzenden
Die Geschäftsführung des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Vorstands vom Vorstandsvorsitzenden bestellt. Sie leitet die Geschäftsstelle, berät den Vorstand und vollzieht seine Beschlüsse.