Organisation

Aufbau, Leitung und Verwaltung

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern, die der Steuerberaterkammer Hessen angehören.

Die Aufgaben der Vertreterversammlung (nach § 4 des Gesetzes) in Kürze:

  • Erlass und Änderung der Satzung
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
  • Bestellung des Abschlussprüfers

Mitglieder der Vertreterversammlung 


Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er legt den Jahresabschluss vor und bestimmt die Bestellung und Entlastung des Geschäftsführers.

Mitglieder des Vorstands 


Die/der Vorstandsvorsitzende

Die/der Vorstandsvorsitzende wird vom Vorstand gewählt und leitet diesen. Darüber hinaus vertritt sie/er das Versorgungswerk nach außen, bestellt die Geschäftsführerin beziehungsweise den Geschäftsführer und hält über die Geschäftsführung die Aufsicht.

Informationen zur/zum Vorstandsvorsitzenden


Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Vorstands vom Vorstandsvorsitzenden bestellt. Sie leitet die Geschäftsstelle, berät den Vorstand und vollzieht seine Beschlüsse.

Informationen zur Geschäftsführung


                                                                                                                                StBV NRW