Informationen zum Arbeitgebermeldeverfahren

DASBV

Die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH, Berlin), die die Daten dann an die jeweils zuständigen Versorgungseinrichtungen weiterleitet. 

Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten sind strenge datenschutzrechtliche Auflagen einzuhalten. Die für dieses Verfahren entwickelte erweiterte Mitgliedsnummer dient daher der eindeutigen Zuordnung der Arbeitgebermeldungen beim Versorgungswerk. Da die Mitgliedsnummer wichtiger Bestandteil des gesetzlichen Meldeverfahrens ist, müssen Sie die erweiterte Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV; 11-stellig) in Ihr Abrechnungsprogramm aufnehmen. Sie erhalten die Mitgliedsnummer in der Regel von Ihrem Mitarbeiter, der diese Information zwecks Weitergabe an den Arbeitgeber von uns erhalten hat. Sofern Ihnen derzeit lediglich die verkürzte Mitgliedsnummer im Versorgungswerk bekannt ist (z.B. 72345/01), können Sie hier die erweiterte Mitgliedsnummer ermitteln.

Ist Ihnen die Mitgliedsnummer noch nicht bekannt, sodass die erweiterte Mitgliedsnummer nicht ermittelt werden kann, können Sie statt der erweiterten Mitgliedsnummer vorläufig auch einen jeweiligen „Dummy“ in das Gehaltskonto des Mitglieds einspeichern. 

Bei Ihren elektronischen Meldungen an die DASBV müssen Sie in jedem Fall die Betriebsnummer vom Versorgungswerk angeben. 

Wenn Ihr Lohnbuchhaltungssystem die direkte Anbindung zur DASBV nicht unterstützt, können Sie die bestehenden Internet-Ausfüllhilfen nutzen.

Wir weisen darauf hin, dass die DASBV nur zuständig ist für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen, nicht aber für den Zahlungsverkehr. Bei der Entrichtung der Beiträge würden wir es begrüßen, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen würden.