Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung

Ablauf der Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks


1. Allgemeines

Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung alle Mitglieder, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied sind und die nicht entsprechend § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Gewählt werden 15 ordentliche Mitglieder und bis zu 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung.

Wahlbekanntmachungen erfolgen im Mitgliederportal sowie auf der Homepage des Versorgungswerks unter „www.vstbh.de à Wahl 2022“ oder durch einfaches Schreiben an die Mitglieder.


2. Wählerverzeichnis

Die Auslegung des Wählerverzeichnisses, das alle wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks auflistet, erfolgt in der Zeit vom 02.05. bis zum 31.05.2022 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks. Anschrift und Geschäftszeiten werden in der ersten Wahlbekanntmachung mitgeteilt.


3. Wahlvorschläge

Jedes wahlberechtigte Mitglied ist aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung i.V.m. § 2 Abs. 3 der Satzung ist jedes Mitglied des Versorgungswerks wählbar, welches auch wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe (d.h. am 31.10.2022) seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied sind (d.h. seit dem 01.08.2022) und bei denen kein Ausschlussgrund vorhanden ist (§ 2 Abs. 2 der Satzung).

Die Wahlvorschläge sind gem. § 11 der Wahlordnung auf entsprechenden Formblättern einzureichen, die im Mitgliederportal sowie auf der Homepage des Versorgungswerks unter „www.vstbh.de à Wahl 2022“ als Download zur Verfügung stehen bzw. auf Anforderung von der Geschäftsstelle versandt werden. Auf diesen Formblättern sind Name, Vorname und Anschrift der vorgeschlagenen Bewerber anzugeben. Zudem müssen die Wahlvorschläge von mindestens 10 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein.

Den Wahlvorschlägen sind schriftliche  oder in Textform abgegebene Erklärungen der Bewerber mit ihrer Unterschrift beizufügen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und ihnen Umstände, die ihre Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind. Die Wahlvorschläge können nur Berücksichtigung finden, wenn sie bis zum 30.06.2022 beim Versorgungswerk eingegangen sind. Gemäß § 12 der Wahlordnung prüft der Wahlausschuss nach Ablauf dieser Frist die eingegangenen Wahlvorschläge und stellt die Bewerber endgültig auf. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der zweiten Wahlbekanntmachung mitgeteilt.


4. Stimmabgabe - elektronische Wahl (Briefwahl nur auf Antrag)

Die Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2022 wird erstmals auf einem elektronischen Stimmzettel durchgeführt, den alle Wahlberechtigten über die sichere Anmeldung im Mitgliederportal aufrufen können. Es ist keine weitere Anmeldung notwendig und alle Schritte sind im Mitgliederportal beschrieben. Falls die Briefwahl anstelle der elektronischen Wahl gewünscht wird, ist ein schriftlicher oder in Textform gestellter Antrag notwendig, der bis zum 31.07.2022 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein muss. Wird der Antrag auf Durchführung als Briefwahl fristgerecht gestellt, ist die elektronische Wahl ausgeschlossen. Die Wahlberechtigten erhalten spätestens 7 Tage vor Beginn der Wahlfrist (01.10.2022) die für die elektronische Wahl bzw. die für die Briefwahl erforderlichen Stimmunterlagen. Gewählt werden können bis zu 30 Bewerber.


5. Wahlergebnis

Als Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt sind die 15 Bewerber, welche nach der Stimmverteilung die Plätze 1 bis 15 einnehmen, als Ersatzmitglieder diejenigen, welche die Plätze 16 bis 30 einnehmen. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt in der dritten Wahlbekanntmachung. Nach § 18 der Wahlordnung kann die Wahl innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich oder in Textform angefochten werden.

Die aktuelle Wahlordnung finden Sie auf der Homepage des Versorgungswerks unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“.

WEITERE INFOs UND den LINK zum WAHLPORTAL
FINDEN SIE IM MITGLIEDERPORTAL.