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Das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung
"eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es
auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz.