Das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als öffentlich-rechtliche
Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den
anderen Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher
Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschliesslichen Gesetzgebungskompetenz der
Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz. Es steht selbstständig neben anderen
Systemen der Pflicht-Grundversorgung (bundesgesetzliche Rentenversicherung -
Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung,
Knappschaftsversicherung, Handwerkerversicherung, Altershilfe für
Landwirte-; Beamtenversorgung), den Systemen der Pflicht-Zusatzversorgung
(Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL -;
Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen; betriebliche
Alterversorgung) und den Systemen der freiwilligen Versorgung (z.B. private
Lebensversicherung).
Es ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung, da es
kraft des landesgesetzlichen Versorgungsauftrages ausschliesslich die
Steuerberaterinnen und Steuerberater, diese jedoch grundsätzlich in jeder
Form der Berufsausübung (in selbstständiger und unselbstständiger
Tätigkeit), zu versorgen hat.
Das Versorgungswerk ist nicht Sozialversicherung im
Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. So besteht z.B. keine
organisatorische Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der
klassischen (bundesgesetzlichen) Sozialversicherung