Künftig ist eine Bestellung als Steuerberater auch möglich, wenn der Bewerber als Angestellter in der Steuerberabteilung eines Unternehmens tätig ist (Syndikussteuerberater). Voraussetzung ist, dass der Bewerber Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG ausübt, also die Vorbehaltsaufgaben (= Beratung, Vertretung und Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten einschl. Steuerstrafsachen). Er darf den Arbeitgeber allerdings nicht in seiner Eigenschaft als Steuerberater vertreten. Zum Nachweis ist eine Arbeitegberbescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass Vorbehaltsaufgaben ausgeübt werden, der Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig als Steuerberater tätig sein kann und ein Stellen- oder Funktionswechsel (auch innerhalb eines Arbeitgebers) angezeigt wird. Das entsprechende Formular zum Nachweis der Voraussetzungen steht zum Download bereit.
Bereitgestellt am: 09.06.2008