Aufgabe
Das Versorgungswerk erfüllt berufspolitische Aufgaben
und ist nicht nur vom Gedanken der kollektiven Eigenversorgung geprägt. Es
gewährleistet die Sicherstellung des Gemeinschaftsgutes "Steuerrechtspflege",
indem es durch ihre Vorsorge einer Überalterung des Berufsstandes vorbeugt und
damit der Erhaltung voll leistungsfähiger Steuerberater dient. Gleichzeitig wird
neben der Verbesserung der Altersstruktur hierdurch eine wichtige
arbeitsmarktpolitische Funktion erfüllt.
Das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen erfüllt seine Aufgabe in echter
Selbstverwaltung. Gewählte Vertreter der Mitglieder/Versicherten beschließen
über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht. Das demokratische
Prinzip ist hiermit deutlich verwirklicht. Das Versorgungswerk ist
eigenfinanziert. Es erhält keine Staatszuschüsse, sondern erfüllt seinen
Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln. Von der privaten
Lebensversicherung unterscheidet sich das Versorgungswerk dadurch, dass die
Mitgliedschafts- bzw. Versorgungsverhältnisse nicht durch Vertragsabschluss
entstehen und auch nicht privatrechtlicher Natur sind. Die
Versorgungsverhältnisse entstehen vielmehr kraft Gesetzes, die Rechtsbeziehungen
zwischen dem Versorgungswerk und seinen Mitgliedern sind öffentlich-rechtlicher
Natur; es übt demgemäß im Rahmen seines Versorgungsauftrages Hoheitsgewalt aus.
Das Versorgungswerk fügt sich nahtlos und harmonisch in das gegliederte System
der sozialen Sicherheit ein.