Die Vertreterversammlung ist
das höchste Organ des Versorgungswerkes. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die der
Steuerberaterkammer Hessen angehören. Nach § 4 des Gesetzes über die Hessische
Steuerberaterversorgung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Erlaß und Änderung der Satzung, Wahlordnung
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes
- Bestellung des Abschlussprüfers
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
- Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattung für Organe des
Versorgungswerkes
- Erlaß Kapitalanlagerichtlinien
Der Vorstand führt
die Geschäfte des Versorgungswerkes und hat folgende Aufgaben:
- Führung der Geschäfte des Versorgungswerkes
- Wahl des(r) Vorsitzenden u. des(r) stv. Vors.
- Aufstellung des Jahresabschlusses
- Beschluss über Bestellung und Entlastung des Geschäftsführers
Der Vorstandsvorsitzende wird
vom Vorstand gewählt und hat folgende Aufgaben:
- Leitung des Vorstandes
- Vertretung des Versorgungswerkes
- Aufsicht über Geschäftsführer
Der Geschäftsführer des
Versorgungswerkes wird auf Beschluss des Vorstandes von der Vorsitzenden/ dem
Vorsitzendem bestellt. Er hat folgende Aufgaben:
- Leitung der Geschäftsstelle
- Vollziehung der Beschlüsse des Vorstandes und der VV
- Beratung des Vorstandes