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Versorgungswerk der Steuerberater
in Hessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon: 0211 179 369-0
Telefax: 0211 179 369-55

E-Mail: office (at) vstbh.de

 
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Startseite > Service > Arbeitgebermeldeverfahren

Nach dem Inkrafttreten des SGB IV-Änderungsgesetzes zum 01.01.2008 werden die Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 verpflichtet sein, Meldungen auch an die berufsständischen Versorgungswerke elektronisch zu übermitteln. Dies erfolgt durch die Vergabe eindeutiger "Mitgliedsnummern bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitragserhebung" (MNrBV-AGV). Die bestehenden Mitgliedsnummern beim Versorgungswerk der Steuerberater werden hierzu nach einem mathematischen Verfahren um 4 Ziffern erweitert. Durch Eingabe Ihrer internen Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk (5  Ziffern, 01 wird automatisch ergänzt) können Sie dem Nummern-Generator die vollständige Mitgliedsnummer, die ausschließlich in diesem Verfahren verwendet wird, entnehmen.

Wir bitten Sie, Ihrem Arbeitgeber diese Nummer mitzuteilen.

interne Mitgliedsnummer: