Nach dem Inkrafttreten des SGB IV-Änderungsgesetzes zum
01.01.2008 werden die Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 verpflichtet sein, Meldungen
auch an die berufsständischen Versorgungswerke elektronisch zu
übermitteln. Dies erfolgt durch die Vergabe eindeutiger "Mitgliedsnummern bei
berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgebermeldeverfahren zur
Beitragserhebung" (MNrBV-AGV). Die bestehenden Mitgliedsnummern beim
Versorgungswerk der Steuerberater werden hierzu nach einem mathematischen
Verfahren um 4 Ziffern erweitert. Durch Eingabe Ihrer internen Mitgliedsnummer
beim Versorgungswerk (5 Ziffern, 01 wird automatisch ergänzt) können Sie
dem Nummern-Generator die vollständige Mitgliedsnummer, die ausschließlich in
diesem Verfahren verwendet wird, entnehmen.
Wir bitten Sie, Ihrem Arbeitgeber diese Nummer mitzuteilen.